FÜR NEUE GRUNDRECHTE IN EUROPA
Ein Verfassungskonvent soll die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union um folgende Grundrechte erweitern:
Artikel 1 – Umwelt Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und
geschützten Umwelt zu leben.
Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung.
Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.
Artikel 3 – Künstliche Intelligenz Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen
transparent, überprüfbar und fair sind.
Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.
Artikel 4 – Wahrheit Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.
Artikel 5 – Globalisierung Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und
Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der
universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.
Artikel 6 – Grundrechtsklage Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser
Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.
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Sie im Überweisungsauftrag bitte Ihre Postanschrift oder eine E-Mail-Adresse an.
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Eingetragen in das Vereinsregister
des Amtsgerichts Mannheim
unter VR 703073 (Satzung zum Download)
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