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INSPIRATION / europa / soulfood letter

  • Autorenbild: Stephan Nau
    Stephan Nau
  • 22. Juli 2021
  • 1 Min. Lesezeit

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FÜR NEUE GRUNDRECHTE IN EUROPA


Ein Verfassungskonvent soll die Charta der Grundrechte der

Europäischen Union um folgende Grundrechte erweitern:

Artikel 1 – Umwelt Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und

geschützten Umwelt zu leben.

Artikel 2 – Digitale Selbstbestimmung Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung.

Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten.

Artikel 3 – Künstliche Intelligenz Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen

transparent, überprüfbar und fair sind.

Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen.

Artikel 4 – Wahrheit Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen.

Artikel 5 – Globalisierung Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und

Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der

universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.

Artikel 6 – Grundrechtsklage Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser

Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben.



Verleihe Deiner Stimme Gehör - Stimme mit ab :



















Stiftung Jeder Mensch e.V.


Wenn Sie etwas spenden möchten:


IBAN: DE53430609671179518700

BIC: GENODEM1GLS

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Wenn Sie eine Spendenquittung von der Stiftung Jeder Mensch e.V. wünschen, geben

Sie im Überweisungsauftrag bitte Ihre Postanschrift oder eine E-Mail-Adresse an.


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Eingetragen in das Vereinsregister

des Amtsgerichts Mannheim

unter VR 703073 (Satzung zum Download)





 
 
 

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